
Brandenburg: Masken-Bußgelder waren verfassungswidrig
Nach einem AfD-Antrag hat das Verfassungsgericht von Brandenburg eine Corona-Verordnung beurteilt – vier Jahre später. Zwar wurde der Großteil des Antrags abgewiesen, aber trotzdem wurden Maskenstrafen als nichtig erklärt.
Die AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag richtete sich in einem Antrag gegen den gesamten § 8 der Corona-Verordnung aus dem März 2021. Allerdings wies das Brandenburgische Höchstgericht den größten Teil des Antrags als unzulässig ab. Dem Gericht fehlte eine ausreichende Begründung. Bei der Maskenpflicht war der AfD-Antrag aber dennoch erfolgreich.
Denn hinsichtlich der Maskenpflicht (§ 8 Absatz 1 Nummer 5) nahm das Gericht den Antrag an und erklärte die „Eindämmungsverordnung“ in diesem Punkt für nichtig. Damit hat das Verfassungsgericht die Strafen, die wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht verhängt worden waren, aufgehoben.
Die Maskenpflicht an sich bleibt aber laut Feststellung des Gerichts zulässig. Es war letztlich ein formaler Fehler, der zur Entscheidung des Gerichts geführt hat. Die JPD-Nachrichtenagentur berichtet zum Urteil:
Die konkrete Ausgestaltung in der brandenburgischen Verordnung genüge jedoch nicht den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsanforderungen.
Aus der Norm sei weder für Kunden, Personal noch für Ladenbetreiber klar ersichtlich gewesen, ob die Maskenpflicht unmittelbar durch die Verordnung gelte oder erst auf Basis eines betrieblichen Hygienekonzepts.
Auch der Umfang der Pflicht sei unklar geblieben. Dies habe zur Folge, dass sowohl die Verpflichtung der Betreiber als auch die daran anknüpfenden Bußgeldregelungen wegen fehlender Bestimmtheit keinen Bestand haben könnten. Bereits in früheren Entscheidungen hatte das Gericht auf die Notwendigkeit präziser Eingriffsnormen bei Grundrechtseinschränkungen hingewiesen.
Die JPD meldet, dass die gesamte Entscheidung mit dem Aktenzeichen VfGBbg 87/20 in Kürze erscheinen werde. Jedoch ist dieses Aktenzeichen bereits Mitte September öffentlich gemacht worden. Man findet es hier. Laut AfD ist der Beschluss allerdings vom 21. November – dieser dürfte ein anderes Aktenzeichen haben und ist noch nicht öffentlich.
Die AfD interpretiert das Urteil des Gerichts auch etwas anders. In einer Pressemitteilung schreibt man unter anderem:
Nach den Ausführungen des Gerichts stellten die vorgesehenen Maßnahmen erhebliche Eingriffe in Grundrechte dar, insbesondere in die allgemeine Handlungsfreiheit, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit der betroffenen Gewerbetreibenden. Für diese Eingriffe fehlte es an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Die herangezogenen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 28 und § 28a IfSG) genügten den Anforderungen des Landesverfassungsrechts nicht.
Zudem erfüllte die Verordnung nicht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die Landesregierung hatte im März 2021 weder die tatsächliche Gefahrenlage noch die epidemiologische Situation ausreichend dargelegt. Eine belastbare Abwägung zwischen der Intensität der Grundrechtseingriffe und dem angestrebten Schutzgut war nicht erkennbar. Darüber hinaus rügte das Gericht sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlungen verschiedener Handelsbranchen. Die festgestellte Nichtigkeit umfasst auch die bußgeldbewehrte Bezugnahme in § 25 Nr. 4 der Verordnung, soweit diese auf den nichtigen § 8 verweist.
Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion Brandenburg, Dr. Christoph Berndt: „Das Verfassungsgericht kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Regelung sowohl mangels gesetzlicher Grundlage als auch mangels verfassungsrechtlicher Rechtfertigung nicht mit der Landesverfassung vereinbar ist. Es bleibt anzumerken, dass eine entsprechende Entscheidung im Eilverfahren bereits im Jahr 2021 erhebliche Rechtsklarheit geschaffen hätte. Es ist nun höchste Zeit, endlich alle in Zusammenhang mit sogenannten ‚Masken-Verstößen‘ stehenden Bußgelder zu annullieren und die Corona-Maßnahmen der Regierung umfassend und ohne falsche Denkverbote und politische Tabus aufzuarbeiten!“
Bild „The Berlin suburban train informs“ by ANBerlin [Ondré] is licensed under CC BY-NC-SA 2.0.
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Wieder Schrottstudie über Nutzen von Masken
Dokument aus Holland enthüllt Masken-Show
Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Kurz hat dazu ja auch eine Aussage getroffen. Sinngemäß ist mir geblieben „Bis die Verordnung vom Gericht (Verwaltungs-, Verfassungsgericht) geprüft wird, ist sie nicht mehr in Kraft“. Sie wussten also, dass sie Unrecht taten und es war ihnen egal! Die P(l)andemie musste auf Punkt und Beistrich die Vorgaben erfüllen!
Das kennen wir von der Heiligen Inquisition. Wenn die als Hexe beschuldigte Frau völlig gefesselt unterging, war sie unschuldig, aber tot.
Wenn soetwas nicht richtig war, müssen auch verantwortliche Politiker dafür bestraft werden! Das Problem bei der Sache ist, beim nächsten Mal wird das wieder genauso vorgeschrieben. Bis es dann wieder zu einem Urteil kommt, haben sich die verantwortlichen Politiker ein weiteres Mal verdünnisiert! Die Rechtssprechung, falls es sie noch gibt, läuft immer Jahre hinter den illegalen Beschlüssen der Politiker hinterher! Das wissen die Schlawiner ganz genau!
Die Bußgeld-Politik ist gescheitert!
Genauso wie dieser Paradigmenwechsel nach vier Jahren werden irgendwann die teleskopierte Zulassung, der Ukrainekrieg, die Migration, der Green Deal, die Energiepolitik und viele andere Entscheidungen als gescheitert gelten.
In den USA ist der Paradigmenwechsel bereits Regierungslinie.
Mit dem absehbaren Paradigmenwechsel auch in Europa wird es die Alternativlos-Parteien für sehr lange Zeit aus den Machtpositionen fegen.